„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ So steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Klartext: Alle Menschen haben das Recht auf kulturelle Teilhabe. Und mit alle sind auch wirklich alle gemeint – egal, ob mit oder ohne Beeinträchtigung.
Aber wie inklusiv sind Stuttgarts kulturelle Häuser, Museen und Theater? Einen Einblick bietet Kubi-S, das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, das sich im Kessel für kulturelle Teilhabe einsetzt, seit 2020 mit dem Schwerpunkt Inklusion von Menschen mit Behinderung.