Mieten bremsen, aber wie?

Verlängerung der Mietpreisbremse: das Allheilmittel?

Die Mietpreisbremse gilt manchen als Allheilmittel. Dieses gar nicht so unkomplizierte Regulierungsinstrument gegen überhöhte Mieten war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt. Der Bund hat sie gerade noch rechtzeitig bis Ende 2029 verlängert. Das Land Baden-Württemberg ist da zögerlicher.

Foto: Jürgen Brand

Wohnen ist eines der Dauerthemen in Stuttgart. Diskussionen über Wohnungssuche, hohe Mieten und Wohnungsmangel haben einen ähnlich intensiven Diskussions- und Lautstärkefaktor wie das andere Stuttgarter Lieblings-Streitthema: der Verkehr. Die Mietpreisbremse gilt manchen als Allheilmittel. Dieses gar nicht so unkomplizierte Regulierungsinstrument gegen überhöhte Mieten war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt. Der Bund hat sie gerade noch rechtzeitig bis Ende 2029 verlängert. Das Land Baden-Württemberg ist da zögerlicher, hier gilt die Bremse zunächst nur bis Ende 2026. Grund dafür ist die Landtagswahl am 8. März. Nach der Wahl „ist es dann der neuen Landesregierung vorbehalten, darüber zu entscheiden, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehen soll“, hatte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), zur verkürzten Verlängerung erklärt.

Die Mietpreisbremse gilt nur in Städten und Gemeinden „mit angespannten Wohnungsmärkten“. Sie besagt, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Dazu kommt in Stuttgart die sogenannte abgesenkte Kappungsgrenze, nach der die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf. Das klingt zunächst einfach und nachvollziehbar, aber steigt man tiefer ein, wird das Thema kompliziert und bietet vielerlei Anlass für ganz unterschiedliche Streitigkeiten.

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