Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen

Schnell, unbürokratisch, rückzahlungspflichtig

Beim Blick in den Briefkasten haben sich etliche Stuttgarter Kulturschaffende und Selbstständige kürzlich erschrocken. Die baden-württembergische Staatsbank hatte im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ein Schreiben versandt: Es soll überprüft werden, ob EmpfängerInnen von Corona-Soforthilfen Rückzahlungen der Staatshilfe leisten müssen.

Die ersten Anträge auf Soforthilfe von März 2020 wurden damals zunächst ohne genauere Prüfung genehmigt. Gut 2,1 Milliarden Euro wurden nach Angaben der L-Bank im Rahmen der Soforthilfe  an Bundes- und Landesmitteln in Baden-Württemberg verteilt. Es musste ja  schnell gehen. Falls der von den Antragsstellenden selbstgeschätzte Liquiditätsengpass aber nicht oder in geringerem Ausmaß als geahnt eingetroffen ist, besteht die ausdrückliche Pflicht zur Rückzahlung des Betrags.

Weil gerade im künstlerischen Bereich Umsatzprognosen schwierig sind, war die Antragstellung für viele mehr Roulette als sichere Kalkulation. Nun drohen Freischaffenden teils happige Rückforderungen.

Immerhin ist mit Rückforderungsbescheiden  nicht vor März 2022 zu rechnen, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums. Es weist darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen.

Ein schwacher Trost, nicht nur für eine Stuttgarter Gastronomin, die hier lieber anonym bleiben möchte: Hätte sie ihren Laden für drei Monate dicht gemacht und die Füße hochgelegt, gäbe es jetzt wahrscheinlich keine Rückforderungen. Dass sie unter schwierigen Bedingungen täglich einen aufwändigen Essens-Abholservice organsierte, um mit ihrem Betrieb wenigstens einen Teilumsatz zu erzielen und die Stammkundschaft nicht zu verlieren, fällt ihr jetzt schmerzhaft auf die Füße.

Ein denkbar schlechtes Timing, dass Rückforderungen pünktlich vor den erneuten Einschränkungen der vierten Corona-Welle erfolgen. Nicht wenige Betroffene könnten mit aktuellen Überbrückungshilfen älteren Rückzahlungsansprüchen nachkommen und in einen Teufelskreis geraten.

War man bei Bank und Ministerium zu blauäugig, was das scheinbare Abklingen der Krise betrifft? Oder handelt hier ein träger Verwaltungsapparat auf denkbar unsensible Weise? Laut Wirtschaftsministerium wollte man zunächst abwarten, bis der Lockdown im Juni 2021 beendet war. Dass sich zeitgleich mit dem Versand der Schreiben die pandemische Lage deutlich verschlechterte, sei nicht abzusehen gewesen, heißt es vom Fiskus.

Andererseits gibt es auch EmpfängerInnen von Coronahilfen, die die Überprüfung gelassen hinnehmen. Oft überwiegt die Zufriedenheit mit dem zwar knirschenden, letztlich aber funktionierenden System der staatlichen Soforthilfe – auch im Vergleich zu anderen Ländern: Axel Littig (Bild o.re.) vom Heslacher Ritterstüble etwa ist optimistisch, die Unterstützung zurecht bekommen zu haben.

Die Heslacher Kneipenins­titution wurde im Frühjahr komplett geschlossen. Bei laufenden Fixkosten, hatte Littig keinerlei Einnahmen vorzuweisen. Die Abfrage hält der Gastronom für sinnvoll. Er hat das Gefühl, dass zumindest ein Teil der Gelder voreilig ausbezahlt wurde. „Das Timing für die Rückzahlungen ist allerdings recht unglücklich“, bestätigt Littig.

Doch was ist konkret zu tun, wenn Rückforderungen anstehen? Wer sich keine Steuerberatung leisten kann, kann sich bei  der IHK oder anderen Kammern informieren. Bei der IHK Stuttgart erhält man eine kostenlose Rechtsberatung. Mit Geduld kann man sich auch bei der L-Bank Rat holen, bei der Corona-Hotline muss man jedoch mit Wartezeiten rechnen.

Als unkomplizierte und unbürokratische Ergänzung zu staatlichen Hilfen hat sich die Stuttgarter KünstlerInnen-Soforthilfe bewährt. Seit März 2020 hat die private Initiative in mehr als 3.300 Fällen unbürokratisch Geld an Menschen weitergeleitet, die Kunst- und Kulturarbeit leisten. Bislang wurden stolze 1,4 Millionen Euro von fast 6.000 Privatleuten und Institutionen gespendet.

Schnelle Unterstützung bekam auch der Musiker und Musiklehrer Josi Höger (Bild u.) der Band Dreadskin Kick Box, ein Stuttgarter Urgestein der Ska-Szene. Als Berufsmusiker ist er auf Auftritte angewiesen, die zuletzt fast komplett wegbrachen. Staatliche Corona-Hilfen wollte er aus Prinzip nicht – immerhin wurde er aber schnell und nicht rückzahlungspflichtig von der KünstlerInnen Soforthilfe unterstützt.

Letztlich ist das aber nur „ein Tropfen im Ozean“, so Mitinitiator der KünstlerInnen-Soforthilfe Joe Bauer. Die Initiative ist nach wie vor umtriebig und verteilt  Hilfsgelder – ist aber mehr denn je auf Spenden angewiesen, die zuletzt leider deutlich zurückgingen.     

 

KünstlerInnen Soforthilfe Stuttgart [Spendenkonto: IBAN: DE21 4306 0967 7005 4549 00, www.kuenstlersoforthilfe-stuttgart.de]

IHK Stuttgart [kostenlose Rechtsberatung: Tel. 0711/20 05 16 77, www.stuttgart.ihk24.de]

Corona-Hotline L-Bank [Tel. 0711/150 17 70, www.l-bank.de]

Dieser Artikel ist aus LIFT 01/22

<< Zurück zur Übersicht

...